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BGH, 28.07.2004 - 2 StR 207/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (besondere Erniedrigung; frühere Billigung erniedrigender Praktiken durch das Opfer; Individualisierung der Erniedrigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung bei Übergießen des Unterleibes mit kochendem Wasser; Vorliegen einer Vergewaltigung wenn der Tathergang keine besondere Erniedrigung enthielt; Besondere Erniedrigung bei Erzwingen des Oralverkehrs
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1
Übergießen mit kochendem Wasser als Beibringen eines gesundheitsschädlichen Stoffes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Aachen, 02.04.2020 - 69 KLs 15/19 Zu fordern ist hierfür, dass die Substanz nach ihrer Art und dem konkreten Einsatz zur (erheblichen) Gesundheitsschädigung geeignet ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 207/04 -, juris).